Die „einvernehmliche Verfahrensbeendigung“ in Kartellverfahren durch „Settlements“ – im Ergebnis ein „Vergleich“ zwischen dem Kartellanten und der Wettbewerbsbehörde – hat sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Sie ist der effizienten Durchführung komplexer Kartellverfahren geschuldet und erweitert den Handlungsrahmen der zuständigen Wettbewerbsbehörden bei geringer Ressourcenausstattung. Diese Settlements stehen jedoch im Spannungsverhältnis von Verfahrensökonomie und Transparenzerfordernis, was gerade auf nationaler Ebene – mangels konkreter Rechtsgrundlage – heikle Fragen aufwirft.1)