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OGH 16. 12. 2013, 6 Ob 43/13m: Cui Bono?

AufsätzeDr. Michael Nueber1)1)Dr. Michael Nueber ist Rechtsanwaltsanwärter im Bereich International Arbitration bei der Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Zuvor war er als Univ.-Ass. am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien (Lehrstuhl Kodek) beschäftigt.wbl 2014, 194 Heft 4 v. 1.4.2014

In dieser rezenten E (s S 224 ff) nahm der OGH erstmals zu der seit Jahren im Schrifttum diskutierten Frage Stellung, ob § 617 ZPO auch im Gesellschaftsrecht Anwendung findet. Im Zuge eines obiter dictums trifft das Höchstgericht unerwartete Feststellungen.

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