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Öffentliche Auftraggeber dürfen nicht mit Bietern über solche Angebote verhandeln, die zwingende Voraussetzungen der Ausschreibung nicht erfüllen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2014/2wbl 2014, 26 Heft 1 v. 1.1.2014

Art 30 Abs 2 der RL 2004/18/EG des EP und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

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