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Unionsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung steht im Vergabeverfahren einem nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgten Aufruf zur Übermittlung von Unterlagen nicht entgegen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2014/1wbl 2014, 24 Heft 1 v. 1.1.2014

Grundsatz der Gleichbehandlung, RL 2004/18/EG des EP und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

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