AngG § 27 Abs 1, BEinstG § 8, OÖ Gemeinde-Dienstrechts- und GehaltsG § 26 Abs 2 Z 2
Das unbefugte Anfertigen von Privatkopien aus Akten, die nicht zum Aufgabenbereich des Arbeitnehmers gehören, bildet den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.
AngG § 27 Abs 1, BEinstG § 8, OÖ Gemeinde-Dienstrechts- und GehaltsG § 26 Abs 2 Z 2
Das unbefugte Anfertigen von Privatkopien aus Akten, die nicht zum Aufgabenbereich des Arbeitnehmers gehören, bildet den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.