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Zur Anfechtung des Gesellschafterausschlussbeschlusses

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2013/148wbl 2013, 413 Heft 7 v. 15.7.2013

§ 195 Abs 4 AktG

§§ 1 Abs 2, 3, 6 GesAusG:

Bei Anfechtung des Gesellschafterausschlussbeschlusses ist die Relevanztheorie anzuwenden. Entscheidend für die Anfechtbarkeit ist der Zweck der jeweiligen Verfahrensbestimmung. Nur wenn ein konkretes Informations- oder Partizipationsinteresse eines Aktionärs verletzt wurde, begründet dies die Anfechtbarkeit.

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