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Zur Unzulässigkeit der rückwirkenden Änderung des Stichtags für den Jahresabschluss

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2013/146wbl 2013, 411 Heft 7 v. 15.7.2013

§§ 49 Abs 2, 82 Abs 5 GmbHG

§ 10 Abs 1 FBG:

Nach Ablauf des Geschäftsjahres ist ein Satzungsänderungsbeschluss auf Änderung des Geschäftsjahres nicht im Rückbezug auf das abgelaufene Geschäftsjahr in das Firmenbuch eintragbar.

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