Das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 novelliert das materielle und formelle Kartellrecht. Der vorliegende Beitrag behandelt die Änderungen im kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren. Diese betreffen im Wesentlichen das Auskunftsverlangen sowie das Versiegelungsrecht. Bei letzterem wird insbesondere untersucht, wie weitreichend die Beschränkungen durch das KaWeRÄG 2012 tatsächlich ausgefallen sind.