Mit 1. 7. 2013 ist das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Novelle ist die Förderung von GmbH-Neugründungen. Zu diesem Zweck erfolgt eine Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro und der Mindesteinzahlungsverpflichtung auf die bar zu leistenden Einlagen auf 5.000 Euro. Ebenso werden die Gebühren für eine GmbH-Neugründung gesenkt und entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung der Gründungsanzeige im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Bedeutsam ist insbesondere die Erweiterung der Einberufungspflicht der Generalversammlung gemäß § 36 Abs 2 GmbHG und die Ausweitung der Gesellschafterhaftung durch die Insolvenzantragspflicht des § 69 Abs 3a InsO.