§§ 1, 105 UGB
§§ 1, 25d KSchG:
Die umfassende Rechtsfähigkeit der Personengesellschaft nach dem Konzept des UGB führt dazu, dass die Gesellschaft alleinige Trägerin von Rechten und Pflichten sowie auch Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens ist. Folglich betreibt die Gesellschaft das Unternehmen. Der Kommanditist ist nicht schon allein deshalb Unternehmer, weil er Gesellschafter ist.