§ 3 Abs 1 und Abs 4 AVRAG:
Es gibt kein generelles Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsüberganges. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die begünstigte Behinderte iSd BEinstG sind und bei denen keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, dass sie beim Erwerber des Betriebes einem höheren Kündigungsrisiko ausgesetzt wären.