§ 76 GmbHG
§§ 871, 922 ff, 1397 ff ABGB:
Unterliegen die vertragschließenden Parteien einem gemeinsamen Irrtum über einen der Berechnung des Abtretungspreises zugrunde zu legenden Parameter und wäre der Vertrag trotz Irrtums dennoch zustande gekommen, nur mit einem anderen Inhalt, wäre nach Irrtumsregeln eine Vertragskorrektur vorzunehmen.