Die österreichische Rechtsordnung enthält nach hA kein Recht auf Arbeitskampf, insb auf Streik. Solche Interessenskonflikte sind vielmehr nach allgemeinen Regeln zu beurteilen. Das führt ua dazu, dass Arbeitnehmer, die an einem Streik teilnehmen, ihren Arbeitsvertrag verletzen und deren Arbeitgeber entsprechende Sanktionen ergreifen können. Neuere Entwicklungen in der Rsp des EGMR zu Art 11 EMRK sowie in der Judikatur des EuGH und das Inkrafttreten des Art 28 GRC stellen die traditionelle Auffassung in Österreich nachhaltig in Frage.