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Eventualkündigung grundsätzlich zulässig

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2013/78wbl 2013, 220 Heft 4 v. 15.4.2013

§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG:

Eine neuerliche Kündigung des Arbeitgebers für den Fall, dass die erste von ihm ausgesprochene und vom Arbeitnehmer angefochtene Kündigung vom Gericht aufgehoben wird, ist keine verpönte Motivkündigung.

OGH 27. 11. 2012, 8 ObA 63/12s (OLG Wien 25. 7. 2012, 7 Ra 44/12k-27; ASG Wien 19. 1. 2012, 13 Cga 178/08b-22)

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