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3. Sozialpolitik

RechtsprechungEuroparechtwbl 2013/74wbl 2013, 216 Heft 4 v. 15.4.2013

a) Art 2/2 und 6/1, ferner 2/1, 3/1 und 16 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf:

Ein von einem deutschen Unternehmen mit seinem Betriebsrat geschlossener Sozialplan macht die bei betriebsbedingter Kündigung zu zahlende Abfindung grundsätzlich von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig.

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