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Haftung des Rechtsnachfolgers des Liegenschaftseigentümers nach AWG

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2013/68wbl 2013, 180 Heft 3 v. 15.3.2013

§ 74 AWG 2002:

Die Haftung eines Rechtsnachfolgers des Liegenschaftseigentümers nach § 74 Abs 2 AWG ist eine originäre und keine abgeleitete. Daher haftet der Rechtsnachfolger nicht nur dann, wenn bereits beim Liegenschaftseigentümer alle für dessen Haftung vorgesehenen Voraussetzungen gegeben waren.

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