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Zur Verpflichtung der ÖBB-Infrastruktur-GmbH, den Eisenbahnunternehmen (hier: Westbahn) in Echtzeit sämtliche Informationen über Zugbewegungen und insb über etwaige Zugverspätungen zur Gewährleistung der Anschlüsse zur Verfügung zu stellen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2013/25wbl 2013, 82 Heft 2 v. 15.2.2013

Art 8 Abs 2 iVm Anhang II Teil II der VO (EG) Nr 1371/2007 des EP und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr

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