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Zur Aktivlegitimation bei der Beschlussanfechtung

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2013/239wbl 2013, 658 Heft 11 v. 15.11.2013

§ 41 GmbHG:

Ein in der Generalversammlung gefasster Beschluss ist bei Nichtbeachtung eines vorgesehenen Präsenzquorums weder ein rechtlich unbeachtlicher Scheinbeschluss noch ein absolut nichtiger Beschluss. Er bedarf daher der Anfechtung nach § 41 GmbHG.

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