§§ 35 Abs 1, 39 Abs 4, 41 GmbHG
§ 125 AktG:
Hat ein Gesellschafter, der vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, an einer Beschlussfassung in der Generalversammlung mitgewirkt und wurde seine Stimme bei der Beschlussfassung mitberücksichtigt, liegt ein anfechtbarer Beschluss vor.