Z 28 Anh I RL-UGP verbietet die Einbeziehung einer direkten Aufforderung an Kinder in eine Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen und wurde durch Z 28 Anh UWG nahezu wortident umgesetzt. Durch dieses Verbot ist an Kinder gerichtete Werbung in der jüngeren Vergangenheit zunehmend in den Fokus der (nationalen) Rechtsprechung gerückt. Trotzdem bereitet die Auslegung der Z 28 Anh UWG nach wie vor einige Probleme.