1. Binnenmarkt
a) Finanzen
Da es nach Art 101 EG (jetzt Art 123 AEUV) der EZB untersagt ist, den MS, ihren Gebietskörperschaften, öffentlichen Unternehmen usw Darlehen zu gewähren, flutete sie regelmäßig die Märkte mit billigem Geld, mit dem zumindest teilweise Anleihen von EURO-MS gekauft wurden, die dann als Sicherheiten wieder in den Kellern der EZB landeten (während ein anderer Teil unmittelbar wieder bei der Zentralbank hinterlegt wurde). Ermutigt wurde dieser Schritt dadurch, dass die EZB diesen Schuldverschreibungen am 5. März 2012 Notenbankfähigkeit zuerkannte1).