Kann im Verwaltungsverfahren die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Internet kundgemacht werden, ohne deren Präklusionswirkung zu gefährden? Die Antwort auf diese Frage fällt für die Jahre bis 2010, für das Jahr 2011 und für die Jahre ab 2012 unterschiedlich aus, weil die einschlägige Rechtslage eine jeweils andere ist. In Reaktion auf ein Erkenntnis des VwGH hat die Gesetzgebung die Eignung des Internets als Kundmachungsmedium mehrfach "klargestellt".