Aus Anlass der E OLG Wien 2 R 50/11d stellt sich erneut die Frage des Kausalitätsbeweises, wenn ein Anleger aufgrund eines fehlerhaften Prospekts einen Schaden durch Investition in ausländische Investmentfondsanteile erlitten hat und nun Schadenersatz von der Depotbank als inländische Repräsentantin der ausländischen Kapitalgesellschaft und ex lege Prospektkontrollorin im Zuge der Prospekthaftung geltend machen möchte.1)