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Kausalität und Anscheinsbeweis bei der Prospekthaftung nach dem InvFG 2011

AufsätzeMag. Isabella Ladstätterwbl 2012, 255 Heft 5 v. 1.5.2012

Aus Anlass der E OLG Wien 2 R 50/11d stellt sich erneut die Frage des Kausalitätsbeweises, wenn ein Anleger aufgrund eines fehlerhaften Prospekts einen Schaden durch Investition in ausländische Investmentfondsanteile erlitten hat und nun Schadenersatz von der Depotbank als inländische Repräsentantin der ausländischen Kapitalgesellschaft und ex lege Prospektkontrollorin im Zuge der Prospekthaftung geltend machen möchte.1)1)Die Entscheidung ist noch vor Inkrafttreten des InvFG 2011 (1.9.2011) ergangen. Die angeführten Gesetzesstellen beziehen sich im Folgenden auf die Fassung nach dem InvFG 2011.

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