Art 88/1+3 EG (jetzt Art 108 AEUV):
France Télécom wurde im Jahr 1991 als eine Gesellschaft des öffentlichen Rechts gegründet. 1998 erfolgte ihre Umgründung in eine Aktiengesellschaft, deren Anteile zum maßgeblichen Zeitpunkt zu mehr als der Hälfte unmittelbar oder mittelbar vom Staat gehalten wurden.