Im Oktober 2011 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein "Gemeinsames Europäisches Kaufrecht" ("Common European Sales Law", abgekürzt "CESL") vor, über den seither auf EU-Ebene intensive Beratungen geführt werden. Es soll sich dabei um eine europäische Verordnung handeln, die neben die mitgliedstaatlichen Vertragsrechte ein neues Kaufrechtsregulativ setzen will, das dann zur Anwendung kommt, wenn es von den Parteien des Kaufvertrags (bzw des Vertrags über die Bereitstellung digitaler Inhalte) als Rechtsgrundlage gewählt wird (Opting in). Der Beitrag stellt den Verordnungsentwurf in seinen Hauptmerkmalen und Grundzügen vor, beleuchtet seine rechtspolitischen Implikationen und skizziert die österreichische Haltung zu diesem Projekt. Eine umfassende und detaillierte Darstellung des - mit 186 Artikeln sehr umfangreich geratenen - Kaufrechtsinstruments muss schon aus Raumgründen unterbleiben, sondern es werden jene Aspekte behandelt, die in der derzeitigen Phase der Diskussion von besonderer Bedeutung sind, wie die Fragen der Rechtsgrundlage, des Anwendungsbereichs, des Regelungsprogramms und der Rechtstechnik. Der Aufsatz gibt schließlich schlaglichtartig einige Einblicke in das europapolitische Geschehen rund um dieses Projekt.