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Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen geschädigter Dritter gegen den Abschlussprüfer

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2012/248wbl 2012, 644 Heft 11 v. 14.11.2012

§ 275 Abs 5 UGB

§ 1489 ABGB:

Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist als objektive, mit dem Eintritt des Schadens beginnende Frist im Bereich der Dritthaftung anzuwenden.

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