§ 27 Z 1 AngG:
Ein Geschäftsführer einer GmbH, der eigenmächtig einen größeren Geldbetrag vom Konto des Arbeitgebers überweist, um sich damit Straffreiheit für eine Finanzstraftat zu sichern, die ein anderer Geschäftsführer begangen hat, setzt keinen Entlassungsgrund.