§ 1 PSG
§ 166 AußStrG:
Stiftungsvermögen einer österreichischen Privatstiftung gehört im Fall des Ablebens des Stifters nicht zu seinen "körperlichen Sachen oder vererblichen Rechten" iSd § 166 AußStrG.
§ 1 PSG
§ 166 AußStrG:
Stiftungsvermögen einer österreichischen Privatstiftung gehört im Fall des Ablebens des Stifters nicht zu seinen "körperlichen Sachen oder vererblichen Rechten" iSd § 166 AußStrG.