§ 23 Abs 1 AngG:
Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers sind bei der Berechnung der Abfertigung (alt) nicht zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn eine Gehaltserhöhung auf Wunsch des Arbeitnehmers in eine Pensionskasse einbezahlt wird.
§ 23 Abs 1 AngG:
Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers sind bei der Berechnung der Abfertigung (alt) nicht zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn eine Gehaltserhöhung auf Wunsch des Arbeitnehmers in eine Pensionskasse einbezahlt wird.