Art 157 AEUV (ex Art 141 EG)
Art 1, 2, 3/1/c+3 und 18/1 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf:
Der Kl war Verwaltungsangestellter der Gemeinde Hamburg bis zum Eintritt seiner Erwerbsunfähigkeit im Jahr 1990. Er lebte mit einem gleichgeschlechtlichen Partner zusammen, mit dem er 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründete, was er auch seinem ehemaligen Arbeitgeber mitteilte.