§ 1 KSchG
§ 16 Abs 1 Z 1 MRG:
Der Begriff des Unternehmers iSd § 16 Abs 1 Z 1 MRG ist mit jenem des § 1 KSchG gleichzusetzen, hingegen ist eine Analogie zum Unternehmerbegriff des Umsatzsteuergesetzes wegen des andersartigen Regelungszwecks dieses Gesetzes abzulehnen.