§§ 9, 18, 22, 24 Abs 3 ArbVG:
Der Betrieb eines Pflegeheimes stellt kein Gewerbe nach der GewO dar. Die Gesetzgebungskompetenz für Pflegeheime kommt den Ländern zu. Der Fachverband Hotel- und Gastgewerbe der Bundeswirtschaftskammer hat daher keine gesetzliche Kompetenz, Kollektivverträge auch für Arbeitnehmer in Pflegebetrieben abzuschließen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dennoch Mitglied dieses Fachverbandes ist.