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Abfindungsanspruch des aus einer KEG ausgeschiedenen Gesellschafters

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2011/77wbl 2011, 214 Heft 4 v. 18.4.2011

§ 907 Abs 6 UGB; §§ 120, 121, 122, 155, 161 Abs 2, 167 HGB; Art 7 Nr 15 EVHGB:

Für Ansprüche aus dem Innenverhältnis von vor dem 1.1.2007 errichteten Gesellschaften sind die Bestimmungen des HGB und der EVHGB anzuwenden.

Ein Guthaben auf dem Kapitalkonto II ist - soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde - seiner Rechtsnatur nach keine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft, sondern Einlage. Umgekehrt bildet ein Debet jedenfalls keine auszugleichende Verbindlichkeit, solange sie auf der Verbuchung von Verlusten beruht.

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