vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wer haftet für den unionsrechtswidrig diskriminierenden Gehalt der Haftungsregeln des Glücksspielgesetzes aF?*)*)Dieser Beitrag beruht auf einer Anfrage der Casinos Austria AG.

AufsätzeUniv.-Prof. DDr. Thomas Eilmansberger, ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwbl 2011, 113 Heft 3 v. 14.3.2011

In Zusammenhang mit dem Antrag des OGH, die Haftungsgrenze in § 25 Abs 3 Glücksspielgesetz idF BGBl I 105/2005 als verfassungswidrig aufzuheben (OGH 25.3.2010, 2 Ob 252/09m), wird in diesem Beitrag zum einen die Frage diskutiert, ob das in Art 18 AEUV enthaltene allgemeine Diskriminierungsverbot auch Sonderrechtsinhaber iSv Art 106 Abs 1 AEUV bindet, zum anderen werden die Konturen des insoweit relevanten Haftungsregimes näher ausgeleuchtet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte