vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gewerbeberechtigung und Nebenrecht im Vergabeverfahren

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2011/20wbl 2011, 58 Heft 1 v. 25.1.2011

§ 129 Abs 1 Z 2 BVergG 2006

§§ 32 Abs 1 Z 1, 94 Z 16 und Z 31 GewO 1994:

Für die Beurteilung, ob es sich nach § 32 Abs 1 Z 1 GewO 1994 um eine Leistung "in geringem Umfange" handelt, ist nicht relevant, welche Bedeutung der öffentliche Auftraggeber dieser Leistung im Rahmen seiner Ausschreibung zugemessen hat. Gemäß § 32 Abs 1 Z 1 GewO 1994 kommt es nicht qualitativ auf die Wesentlichkeit der Leistung, sondern quantitativ auf den Umfang dieser Leistung an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!