§ 2 UWG:
1. Die Druckauflage ist bloß ein Indiz, aus dem allenfalls Schlüsse für die Reichweite und damit die tatsächliche Bedeutung einer Zeitung gezogen werden können. Wird sie als allein maßgebendes Kriterium für die Spitzenstellung dargestellt, liegt darin eine irreführende Geschäftspraktik.