Das dänische Recht gewährt Arbeitnehmern, die mindestens zwölf Jahre bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt waren, eine Entlassungsabfindung. Arbeitnehmern, die einen Anspruch auf eine Betriebrente haben, wird diese Abfindung jedoch nicht gezahlt, wenn diese die Absicht haben, weiter zu arbeiten.