vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4. Sozialpolitik a) Art 1, 2/1+2, 3/1 und 6/1 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf:

RechtsprechungEuroparechtwbl 2011/7wbl 2011, 36 Heft 1 v. 25.1.2011

Das dänische Recht gewährt Arbeitnehmern, die mindestens zwölf Jahre bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt waren, eine Entlassungsabfindung. Arbeitnehmern, die einen Anspruch auf eine Betriebrente haben, wird diese Abfindung jedoch nicht gezahlt, wenn diese die Absicht haben, weiter zu arbeiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!