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Zur österr Regelung, die die Einfuhr von Blutprodukten verbietet, die nicht aus gänzlich unbezahlt erfolgten Blutspenden stammen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2011/3wbl 2011, 29 Heft 1 v. 25.1.2011

Art 28 iVm 30 EG (jetzt Art 34 iVm 36 AEUV):

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