Die durch das IRÄG 2010 neu geschaffenen §§ 25a und 25b IO enthalten einschneidende Änderungen für Vertragsverhältnisse. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Bestimmungen auf das VersVG und zeigt dabei, dass die vermeintlichen versicherungsrechtlichen Sonderbestimmungen nicht unberührt bleiben.