Eines der beiden obligatorischen Organe der mittlerweile über 115.000 österreichischen Vereine ist deren Mitgliederversammlung. Ihrer Funktion und ihren Kompetenzen kommt daher beträchtliche Bedeutung zu. Angesichts der bewusst knappen Regelung im Gesetz und der weitestgehenden Satzungsautonomie einerseits, der immer noch relativ spärlichen Literatur und Judikatur zum Vereinsrecht andererseits sind viele Fragen offen. Im Vorgriff auf eine demnächst vorzulegende Monographie zur Mitgliederversammlung des Vereins sollen hier die wichtigsten einschlägigen Ergebnisse zur Diskussion gestellt werden. Manche dieser Fragen behandelt der Beitrag erstmals (etwa die Existenz im Gesetz nicht ausdrücklich genannter zwingender oder wenigstens subsidiärer Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung), andere beantwortet er neu.