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Keine Unterlassungsklage des Betriebsrats

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2010/77wbl 2010, 196 Heft 4 v. 21.4.2010

§ 54 ASGG; § 90 ArbVG:

Der Betriebsrat ist nicht gesetzlicher Vertreter der Belegschaft oder einzelner Arbeitnehmer in Bezug auf deren privatrechtliche Ansprüche. Er kann daher den Arbeitgeber nicht auf Unterlassung klagen, wenn dieser gegen Ruhezeitbestimmungen eines Kollektivvertrages verstößt.

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