§ 2d AVRAG:
Ermöglicht der Arbeitgeber den Arbeitnehmern im Rahmen einer "Incentive-Aktion" den kostenlosen Erwerb eines Privatpilotenscheines, wenn sich diese dafür verpflichten, für weitere drei Jahre im Konzern zu bleiben, handelt es sich um Ausbildungskosten iSd § 2d AVRAG.