1. Auswärtige Beziehungen
a) Schutz gegen Dumping aus Drittländern
Mit ihrer VO über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern1) gab sich die Gemeinschaft eine Waffe in die Hand, die so wohl scharf genug war, um unliebsame Einfuhren fernzuhalten, die aber gleichzeitig auch kein Verfahren wegen Verletzung des 1994 neu geschriebenen GATT-Übereinkommens über Anti-Dumping nach sich zog. Dieses enthielt eingehende Regelungen zur Berechnung des Dumpings, über die Verfahren zur Einleitung und Durchführung der Untersuchung, die Einführung vorläufiger Maßnahmen, Geltungsdauer und Überprüfungen von Schutzmaßnahmen usw.