Das AktRÄG 2009 bringt eine Reihe von Neuerungen, insb werden die Bestimmungen zur Hauptversammlung in systematischer und inhaltlicher Hinsicht neu gefasst. Dies betrifft zwar auch das Auskunftsrecht des Aktionärs, dennoch handelt es sich hierbei um ein von der Organisation der Hauptversammlung eher unabhängiges Rechtsinstitut, sodass eine Behandlung der diesbezüglichen Änderung möglich ist, ohne auf die Gesamtheit der aktienrechtlichen Neuerungen im Detail eingehen zu müssen.