Der Blick auf die neuere Rsp vermittelt den Eindruck, dass sich der Verbraucher zum Unternehmer entwickelt. Gesellschafter und Geschäftsführer, die Sicherungen für "ihre Gesellschaft" übernehmen, streben den Status eines Verbrauchers an. Diese ausufernden Tendenzen kann man auch in anderen Rechtsordnungen beobachten. Der OGH differenziert unter Berufung auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Eine neue Entscheidung (OGH wbl 2010, 645 ff, in diesem Heft) gab Anlass für den nachstehenden Beitrag. Der Verfasser kritisiert die Begründung des OGH und plädiert für eine Rekonstruktion des Verbraucherbegriffs nach europäischem Vorbild.