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Entgeltgrenze bei Konkurrenzklausel

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2009/200wbl 2009, 461 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 36 Abs 2 AngG:

Die Formulierung "für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Entgelt" in § 36 Abs 2 AngG ist ebenso auszulegen wie die identische Formulierung in § 23 Abs 1 AngG. Daher ist bei der Ermittlung der Entgeltgrenze nicht die gesamte in diesem Monat fällig gewordene Weihnachtsrenumeration zu berücksichtigen. Sonderzahlungen sind vielmehr zu aliquotieren.

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