a) Art 8/1/a+b, 8/2/c und 8/4 der VO (EG) Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (nunmehr dieselben Art der VO [EG]Nr 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke):
EuG 30. 6. 2009, Rs T-435/05 (Danjaq LLC [Dr. No])
Die amerikanische Gesellschaft, die die Rechte des geistigen Eigentums an den James-Bond-Filmen verwaltet, legte Widerspruch gegen die Eintragung der Marke "Dr. No" mit der Begründung einer Verwechslungsgefahr mit ihren älteren bekannten Marken "Dr. No" und "Dr. NO" und mit älteren, im geschäftlichen Verkehr benutzten Zeichen "Dr. No" und "Dr. NO" ein.