b) Art 8/4 und 52/1/c der VO (EG) Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (nunmehr Art 8/4 und 53/1/c der VO [EG]Nr 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke):
EuG 11. 6. 2009, verb Rs T-114/07 und T-115/07 (Last Minute Network Ltd)
In Großbritannien ist eine nicht eingetragene Marke gegen eine jüngere Marke geschützt, wenn die Dienstleistungen oder Waren des Inhabers der nicht eingetragenen Marken ein auf ihrem Erscheinungsbild beruhendes Ansehen genießen, das Angebot durch das andere Unternehmen unter der jüngeren Marke ein irreführendes Erscheinungsbild bietet und dadurch dem Inhaber der nicht eingetragenen Marke ein geschäftlicher Schaden zugefügt wird.