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Zur unbefugten Namensanmaßung durch das bloße Registrieren fremder Namen als Domain; Ausbeuten des Namens; Löschungsanspruch; Judikaturangleichung an die dRsp

RechtsprechungWettbewerbsrecht; DomainnamenRA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)wbl 2009/185wbl 2009, 419 Heft 8 v. 1.8.2009

§ 43 ABGB:
1. Domain-Namen, die einen Namen enthalten oder namensmäßig anmuten, haben Namensfunktion. Wird ein Name ohne weiteren Zusatz als Domain verwendet, so nehmen die angesprochenen Kreise an, dass der Namensträger - in welcher Weise auch immer - hinter dem Internetauftritt steht; damit tritt unabhängig von dessen Inhalt eine Zuordnungsverwirrung ein.

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