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Actio pro socio bei der GmbH & Co - Sicherungsfähigkeit

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2009/182wbl 2009, 412 Heft 8 v. 1.8.2009

§ 381 EO; §§ 116, 164 UGB:
Den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft steht gegen kompetenzwidrige Geschäftsführungsmaßnahmen die actio pro socio zu, mit der sie Ansprüche der Kommanditgesellschaft gegen die GmbH als Komplementärin der Kommanditgesellschaft geltend machen können. Auch eine Sicherung des Anspruchs ist zulässig.

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